Planungsbüro und Energieberatung Markus Niedermeier
Planen und Begleiten im Hochbau

 

Eingabeplanung

Ob ein angedachter Neubau, eine Nutzungsänderung, eine Erweiterung des Wohnraumes, eine Erweiterung des bestehenden Betriebes, eine zusätzliche Dachgaube oder bei ähnlichen Vorhaben bedarf es in der Regel immer einer Zustimmung (Baugenehmigung) der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Um diese zu bekommen sind folgende Phasen zu durchlaufen:

1. Grundlagenermittlung

  • Klären der Aufgabenstellung 
  • Beraten zum gesamten Leistungsbedarf 
  • Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter 
  • Zusammenfassen der Ergebnisse

    Bei Bedarf:
  • Bestandsaufnahme 
  • Standortanalyse 
  • Aufstellung eines Raumprogramms 
  • Aufstellen eines Funktionsprogramms
  • Prüfen der Umweltverträglichkeit


2. Vorplanung

  • Analyse der Grundlagen
  • Abstimmen der Zielvorstellungen
  • Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung
  • Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen Zusammenhänge
  • Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit 
  • Grobkostenschätzung


3. Entwurfsplanung

  • Durcharbeiten des Planungskonzepts unter Berücksichtigung der in der Vorplanung gesetzten Ziele unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf 
  • Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter 
  • Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und Entwurfszeichnungen im Maßstab 1:100
  • Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit 
  • Kostenberechnung nach DIN 276 
  • Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen 
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Grobkostenschätzung
  • Optimierung der Bauausführung unter Berücksichtigung gestalterischer und wirtschaftlicher Aspekte, wie z.B. die Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien


4. Genehmigungsplanung

  • Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden 
  • Einreichen dieser Unterlagen 
  • Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter 
  • Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnliches 
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