Tragwerksplanung
Eine der wesentlichsten Eigenschaften eines Bauwerks ist die Standsicherheit und die Gebrauchstauglichkeit der Konstruktion. Diese Eigenschaften sind so ursprünglich und damit auch schon wieder so selbstverständlich, so dass die Wichtigkeit oft vernachlässigt wird.
Innerhalb eines jeden Gebäudes muss eine Tragkonstruktion existieren, die sämtliche Lasten in den Baugrund abträgt. Vertikallasten aus dem Eigengewicht der Bauteile und aus der für das Bauteil vorgesehenen Nutzung (Verkehrslasten) sowie die Horizontallasten, denen das Bauwerk ausgesetzt ist, z.B. aus Windeinwirkungen, aus Erdbebenlasten oder bei Industriebauten z.B. Kranbahnkräfte (Anprall-/Schräglauf- und Bremslasten), Stapleranprall, ... müssen berücksichtigt werden.
Ein sinnvolles Tragwerk muss zuerst entworfen werden. Der Tragwerksentwurf muss dabei sämtliche Randbedingungen aus der vorgesehenen Nutzung und Funktion des Gebäudes, wie auch die Anforderungen des Schall- und Wärmeschutzes, eines ressourcen- und energiesparenden Bauens, des wirtschaftlichen Materialeinsatzes, der kostengünstigen Herstellung und eines uneingeschränkten Gebrauchs berücksichtigen.
Die Ergebnisse der Tragwerksplanung münden in die Konstruktionszeichnungen, die Grundlage für die Rohbauerstellung auf der Baustelle sind.